Ab 2024 sollen für Bund und Länder feste jährliche Energieeinsparziele gelten. Das sehen die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Energieeffizienzgesetz vor, die zeitnah von der Bundesregierung beschlossen werden sollen.
Ein solches Gesetz stand schon länger im Raum, auch weil mit der EU-Effizienzrichtlinie europäische Vorgaben bestehen. Nun hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vorlage mit seiner Entscheidung zum Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke angeordnet. Das Wirtschaftsministerium hat den entsprechenden Entwurf bereits an die anderen Ressorts verschickt.
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Teilweise soll das geplante Gesetz auch befristete Sparmaßnahmen entfristen, die als Reaktion auf den Ukraine-Krieg getroffenen worden waren. Ein Aktionsprogramm zur Energieeffizienz soll bis März 2023 vorliegen. „Wir müssen zur Erhöhung der Vorsorge auch die Verbrauchsseite stärker in den Blick nehmen“, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium.
Verpflichtende Ziele für öffentliche Hand
Das neue Energieeffizienzgesetz soll zudem grundsätzlich sektorübergreifende Effizienzziele für 2030, 2040 und 2045 festlegen. Für 2030 wird dabei eine Reduktion des Endenergieverbrauches von 500 Mrd. kWh angepeilt. Über die Fortschritte soll die Bundesregierung in regelmäßigen Berichten informieren.
„Der Energieverbrauch muss mindestens halbiert werden, damit es gelingen kann, ihn künftig bezahlbar, sicher und vollständig nachhaltig zu decken.“
Carsten Müller, Unternehmensinitiative Energieeffizienz
Bund und Länder werden nach den Plänen zu einem Großteil der Einsparungen verpflichtet. Sie müssen ab 2024 Maßnahmen ergreifen, um den Energieverbrauch bis 2030 pro Jahr um 45 Mrd. kWh (Bund) beziehungsweise 5 Mrd. kWh (Länder) zu reduzieren. Die öffentliche Hand habe eine Vorbildfunktion, heißt es dazu weiter. Bund, Länder und Kommunen müssen zu Umsetzung künftig etwa Energiemanagementsysteme einführen und Energieverbräuche in einem Register erfassen.
Abwärme vermeiden oder nutzen
Für Unternehmen sollen Energiemanagementsysteme ab einem Jahresenergieverbrauch von 10 Mio. kWh verpflichtend werden, damit diese Einsparpotenziale erkennen können. Die Vorgabe setzt eine Regelung aus den im Sommer 2022 verabschiedeten Energieeinsparverordnungen fort. Mit dem Effizienzgesetz soll für neue Rechenzentren zudem eine Pflicht zur Abwärmenutzung gelten. Generell will das Wirtschaftsressort Unternehmen verpflichten, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden beziehungsweise diese energetisch zu nutzen. Unternehmen, die Abwärme erzeugen, müssen dies den Plänen nach den Betreibern von Fernwärmenetzen mitteilen.
Aus der Branche kommt Zustimmung für die Pläne. Es brauche endlich einen Rechtsrahmen für die Energieeffizienz, erklärte Carsten Müller, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). „Alle wesentlichen Szenarien zur Energiewende machen seit über zehn Jahren deutlich: Der Energieverbrauch muss mindestens halbiert werden, damit es gelingen kann, ihn künftig bezahlbar, sicher und vollständig nachhaltig zu decken“, erklärte Müller. Mit mehr Energieeffizienz könne ein nachhaltiges Wirtschaftswunder gelingen.