Der Stabilitätsrat erwartet für das Jahr 2023 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,25 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Das gesamtstaatliche Defizit sei in hohem Maße auf die temporären Maßnahmen zur Krisenbewältigung zurückzuführen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/6950) vorgelegten Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes.
Darin wird für das laufende Jahr mit einem Finanzierungsdefizit des Öffentlichen Gesamthaushalts (Kernhaushalte von Bund, Ländern, Gemeinden sowie deren jeweilige Extrahaushalte) von 268 Mrd. Euro gerechnet. Damit würde das Defizit um rund 136 Mrd. Euro höher ausfallen als im Jahr 2022. Es wird allerdings auch angenommen, dass das Ergebnis für die öffentlichen Haushalte je nach Entwicklung der Energiepreise deutlich günstiger ausfallen könnte. Nach Ansicht des Stabilitätsrates muss die Finanzpolitik nach der notwendigen Stabilisierung wieder verstärkt die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte in den Blick nehmen. Hierzu gehöre auch die Rückführung hoher Schuldenstandsquoten.
Der strukturelle Finanzierungssaldo soll in diesem Jahr bei -3,25 Prozent liegen. Beim strukturellen Finanzierungssaldo wird der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo um konjunkturelle und bestimmte Einmaleffekte bereinigt. Laut Projektion soll der strukturelle Finanzierungssaldo bis zum Jahr 2026 auf rund -0,75 Prozent des BIP zurückgehen. Deutschland halte damit die Vorgabe des geltenden Regelwerks der europäischen Haushaltsüberwachung ein, das strukturelle Defizit als Richtwert um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr abzubauen, heißt es in dem Bericht. Gleichzeitig soll die Schuldenstandsquote bis zum Jahr 2026 auf 65,5 Prozent des BIP zurückgeführt werden.
(Quelle: hib 397/2023 vom 25.5.2023)