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LAG Nürnberg: Streitwert – Auskunft – Entgelttransparenzgesetz

LAG Nürnberg, Beschluss vom 13.3.2023 – 2 Ta 18/23

Der Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers nach § 10 EntgTranspG ist regelmäßig mit 25 % der erwarteten Entgeltdifferenz, nach Lage des Falles höher oder niedriger, zu bewerten.

(Leitsatz)

Volltext: BB-Online BBL2023-1332-5