Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 23.5.2023 Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ veröffentlicht. Damit reagiert er auf die Bedenken der Stakeholder hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Modellvorschriften der Säule-2 auf die Bilanzierung von latenten Steuern. Mit den Änderungen wird Folgendes eingeführt:
- Eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der globalen Steuervorschriften zur Mindestbesteuerung durch die jeweiligen Länder ergeben. Ein Unternehmen hat anzugeben, dass es die Ausnahme angewendet hat.
- Gezielte Angabepflichten, die den Abschlussadressaten helfen sollen, das Risiko eines Unternehmens in Bezug auf die Ertragsteuern im Zusammenhang mit der Umsetzung der Säule-2-Regeln besser zu verstehen, insbesondere in den Perioden, in denen die Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Regeln noch nicht in Kraft sind.
In Reaktion auf die Kritik an den im Standardentwurf IASB/ED/2023/1 vorgeschlagenen Angabevorschriften (so auch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee – DRSC – in seiner unter www.drsc.de abrufbaren Stellungnahme vom 27.2.2023) hat der IASB diese Vorschriften nun grundlegend überarbeitet. Die Ausnahmeregelung und die Vorschrift zur Angabe, dass die Ausnahmeregelung angewendet wurde, ist unmittelbar nach Veröffentlichung der Änderungen und rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Die übrigen Angabevorschriften sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen, anzuwenden. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.ifrs.org.