-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23.10.2020 eine endgültige Übernahmeempfehlung für mehrere Standardänderungen ausgesprochen. Die Änderungen betreffen: • „Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37)“; • „Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3)“; • „Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16)“; • „Jährliche Verbesserungen der IFRS-Standards 2018-2020“. EFRAG ist der Ansicht, dass die Änderungen die Kriterien für die technische Übernahme der IAS-Verordnung erfüllen und dem europäischen öffentlichen Interesse dienen. Die vollständige Pressemitteilung ist unter https://www.efrag.org/News/Public-261/EFRAG-Endorsement-Advice-on-four-amendments-to-IFRS abrufbar.