– Steuerbefreiung nur der gebietsansässigen Fonds – Vergleichbarkeit der Situationen – Erfordernis, die Kohärenz des nationalen Steuersystems zu gewährleisten
EuGH, Urteil vom 27.4.2023 – C-537/20
Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach denen gebietsfremde Spezialimmobilienfonds für Immobilieneinkünfte, die sie auf dem Staatsgebiet dieses Mitgliedstaats beziehen, teilweise körperschaftsteuerpflichtig sind, gebietsansässige Spezialimmobilienfonds hingegen von dieser Steuer befreit sind.
(Tenor)
Volltext BB-Online BBL2023-1045-2