Das Europäische Parlament hat die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers, zur Verhinderung von Geldwäsche sowie gemeinsame Regeln für Aufsicht und Kundenschutz gebilligt.
- Einheitlicher Rechtsrahmen für Märkte für Kryptowerte in der EU
- Transaktionen mit Krypto-Vermögenswerten werden genauso verfolgt wie herkömmliche Geldtransfers
- Verbesserter Verbraucherschutz und Schutz vor Marktmanipulation und Finanzkriminalität
Am Donnerstag, den 20.4.2023, haben die Abgeordneten mit 529 Stimmen gegen 29 bei 14 Enthaltungen die erste EU-Regelung zur Rückverfolgung von Transfers von Kryptowerten wie Bitcoins und „E-Geld-Token“ angenommen. Der Text, auf den sich die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates im Juni 2022 vorläufig geeinigt hatten, soll sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten, wie jede andere Finanztransaktion auch, stets zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können. Die so genannte „Travel Rule“ (Reiseregel), die es im traditionellen Finanzwesen bereits gibt, wird in Zukunft auch für Überweisungen von Kryptowerten gelten. Diese Regel verlangt von Zahlungsdienstleistern, die Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger während der gesamten Zahlungskette zu gewährleisten.
Die Vorschriften würden auch Transaktionen über 1000 Euro von sogenannten nicht betreuten Geldbörsen („un-hosted wallets“) abdecken, wenn diese mit betreuten Geldbörsen („hosted wallets“) interagieren, die von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen verwaltet werden. Die Regeln gelten nicht für Kryptowertetransfers von Person zu Person, die ohne einen Anbieter erfolgen, oder zwischen Anbietern, die im eigenen Namen handeln.
„Unhosted Wallet“ ist eine Software oder Hardware, die das Halten, Speichern und Übertragen von Kryptowerten ermöglicht und nicht von einer dritten Partei, wie einem Finanzinstitut oder einem Kreditdienstleister, gehostet wird.
Harmonisierte Vorschriften für Kryptowerte auf EU-Ebene
Das Plenum gab außerdem mit 517 Stimmen gegen 38 bei 18 Enthaltungen endgültig grünes Licht für neue gemeinsame Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte, einschließlich Kryptowährungen (Verordnung über Märkte für Kryptowerte, MiCA, vgl. hierzu auch Michel/Schmitt, BB 2023, 905 ff.). Der im Juni 2022 informell mit dem Rat vereinbarte Gesetzentwurf enthält Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation und Finanzkriminalität.
MiCA wird Kryptowerte abdecken, die nicht unter die bestehenden Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen. Die wichtigsten Bestimmungen für Emittenten und Händler von Kryptowerten (einschließlich wertreferenzierter Token und E-Geld-Token) betreffen Transparenz, Aufdeckung, Genehmigung und Überwachung von Transaktionen. Die Verbraucher würden besser über die mit ihren Geschäften verbundenen Risiken, Kosten und Gebühren informiert werden. Darüber hinaus wird der neue Rechtsrahmen die Marktintegrität und Finanzstabilität durch die Regulierung öffentlicher Angebote von Kryptowerten unterstützen.
Schließlich enthält der vereinbarte Text Maßnahmen gegen Marktmanipulation und zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten. Um Geldwäscherisiken entgegenzuwirken, sollte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein öffentliches Register für nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einrichten, die ohne Genehmigung in der Europäischen Union tätig sind.
Um den hohen CO2-Fußabdruck von Kryptowährungen zu verringern, werden wichtige Dienstleister ihren Energieverbrauch offenlegen müssen.
Zitate der Berichterstatter
Stefan Berger (EPP, DE), Berichterstatter für die Verordnung über Märkte für Kryptowerte: „Heutzutage existieren rund 10.000 verschiedene Krypto-Assets. Mit der MiCA-Verordnung bringen wir Ordnung in den wilden Westen der Blockchain-Welt. Europa wird der erste Kontinent mit einer umfassenden Regulierung für Krypto-Assets sein. Für neue Zulassungen ist in der EU künftig sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell unsere Währungsstabilität nicht gefährdet. Die neuen Aufsichtsstrukturen werden zudem ein Bollwerk gegen Lehman-Brothers-Momente wie bei der Kryptobörse FTX sein. Zusätzlich müssen Herausgeber von neuen Kryptoanlagen müssen in Zukunft alle relevanten Informationen zum Energieverbrauch und zu den Umweltauswirkungen vorlegen. Dies schafft Transparenz für die Verbraucher. Diese Verordnung bringt einen klaren Wettbewerbsvorteil für die EU. Die europäische Krypto-Asset Branche verfügt über eine regulatorische Klarheit, wie es sie in Ländern wie den USA nicht gibt.“
Ernest Urtasun (Grüne/EFA, ES), Mitberichterstatter des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über Transfers von Kryptowerten, sagte: „Gegenwärtig werden illegale Krypto-Finanzströme schnell und mit hoher Wahrscheinlichkeit unentdeckt durch die Welt bewegt. Die Neufassung der Geldwäsche-Richtlinie wird die Anbieter von Kryptowerten verpflichten, kriminelle Krypto-Ströme aufzuspüren und zu stoppen, und sie wird auch sicherstellen, dass alle Kategorien von Krypto-Unternehmen den vollständigen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche unterliegen. Damit wird eine wichtige Lücke in unserem Anti-Geldwäsche-Rahmen geschlossen und in der EU die bisher ehrgeizigste Gesetzgebung zur Reiseregel eingeführt, die in vollem Einklang mit internationalen Standards steht.“
Die Mitberichterstatterin des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Assita Kanko (EKR, BE), sagte: „Das Parlament und der Rat haben einen fairen Kompromiss gefunden, der es für Menschen guten Willens sicherer machen wird, Kryptowerte zu halten und zu handeln. Allerdings wird es für Kriminelle, Terroristen und Sanktionsverletzer schwieriger, Kryptowerte zu missbrauchen. Jeglicher Verwaltungsaufwand für Kryptounternehmen und -innovatoren wird durch die Tatsache, dass wir den derzeit fragmentierten europäischen Markt mit 27 Regulierungssystemen vereinheitlichen, mehr als ausgeglichen.“
Die nächsten Schritte
Die Texte müssen nun vom Rat förmlich gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie werden 20 Tage später in Kraft treten.
Mit der Verabschiedung dieser Rechtsvorschriften reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, Garantien und Standards für die Nutzung der Blockchain-Technologie festzulegen, wie sie in Vorschlag 35(8) der Schlussfolgerungen der Konferenz über die Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.
(PM EP vom 20.4.2023)