Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
BFH, Urteil vom 15.11.2022 – VII R 55/20
(amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2023-789-4