Der Bundesrat will, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter auch dann gilt, wenn diese als selbstständige Unternehmer auftreten. Am 9. Oktober 2020 hat er der Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.
Danach sollen künftig auch so genannte Unternehmer ohne Beschäftigte in den Genuss des Arbeitsschutzes kommen. Bislang galten die Regeln des Arbeitsschutzes nur für Selbstständige, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren.
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