Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen 10.520 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Damit ist die Zahl der Prüfungen gegenüber 2021 (9.292) gestiegen, geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5718) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5309) hervor. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzte nach Angaben der Regierung im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro fest. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS habe im vergangenen Jahr rund 7,3 Millionen Euro betragen. Die FKS habe insgesamt sechs bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt. Diese seien in den Branchen Friseurhandwerk, im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gaststättengewerbe, im Beherbergungsgewerbe, im Taxi- und Mietwagengewerbe sowie in der Pflegebranche erfolgt.
(Quelle: hib 183/2023 vom 15.3.2023)