© IMAGO / YAY Images

BGH: Notar, Beurkundung eines Treuhänderwechsels, Geschäftswert, Verschlechterungsverbot

BGH, Beschluss vom 26.1.2023 – III ZB 9/22

a) Zur Bestimmung des Geschäftswerts der notariellen Beurkundung eines Treuhänderwechsels.

b) Das Verschlechterungsverbot in Notarkostensachen steht einer Erhöhung der Wertansätze nicht schlechthin entgegen.

(Amtliche Leitsätze)