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BGH: RA-Verschulden an Fristversäumnis bei Nichtbeachtung von § 130d S. 1 ZPO infolge fehlerhafter Rechtsbelehrung

BGH, Beschluss vom 10.1.2023 – VIII ZB 41/22

Zur Frage des Verschuldens eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis – hier Berufungseinlegung – bei Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.

(Amtlicher Leitsatz)