Mit dem Ziel der Vereinheitlichung mit Begrifflichkeiten der neuen, vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung hat der Hauptfachausschuss (HFA) den Entwurf eines IDW-Prüfungsstandards zur Aktualisierung des IDW-Prüfungsstandards „Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) (08.2021))“ verabschiedet.
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Verwendung der Begriffe „frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern“ anstelle von „frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen“ und „Nutzer“ anstelle von „Adressat“ in Anlehnung an IDW PS 400 n.F. (10.2021), die Ergänzung der Definition für „dolose Handlung“ und die Anpassung des Anwendungszeitpunkts.
Zudem ist künftig bei Anwendung des IDW QMS 1 im Vermerk auf diesen Standard – und nicht mehr auf IDW QS 1 – zu verweisen.
IDW EPS 870 (02.2023) ist auf der Website des IDW unter der Rubrik „Verlautbarungen“ veröffentlicht. Zu dem Entwurf kann bis zum 31.5.2023 Stellung genommen werden.
(IDW Aktuell vom 27.2.2023)