Die Bundesregierung will zeitnah ein Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen veröffentlichen. Fragen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung dieser Anlagen würden kurzfristig mit den Vertretern und Vertreterinnen der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/5683) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5428). Auf die Frage der Abgeordneten, ob es sich bei der Grenze von 100 kW (Peak) um eine Freigrenze oder einen Freibetrag handelt, erklärt die Bundesregierung, ihrer Ansicht nach handele es sich um eine Freigrenze.
(Quelle: hib 124/2023 vom 21.2.2023)