Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr bundesweit 53 182 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Davon fanden mit 11 524 die meisten Prüfungen im Baugewerbe statt, gefolgt von 8 818 Prüfungen in der Gastronomie. Damit ist die Zahl der Prüfungen gegenüber 2021 (48 244) erheblich gestiegen, geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5301) hervor. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzte nach Angaben der Regierung im Jahr 2022 bundesweit Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von rund 32 Millionen Euro fest. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS habe im vergangenen Jahr rund 38 Millionen Euro betragen. Die FKS habe insgesamt sechs bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt. Diese seien in den Branchen Friseurhandwerk, im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gaststättengewerbe, im Beherbergungsgewerbe, im Taxi- und Mietwagengewerbe sowie in der Pflegebranche erfolgt.
Die Zahl der in den operativen Einheiten der FKS tätigen Mitarbeiter wird mit 8 340 angegeben. In der Vorbemerkung zu Antwort würdigt die Regierung die Arbeit der FKS, die „durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beigetragen und so faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht“ habe.
(Quelle: hib 122/2023 vom 20.2.2023)