BFH, Urteil vom 26.10.2022 – VI R 25/20
Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen.
(Amtlicher Leitsatz)
BB-ONLINE BBL2023-471-2
© IMAGO / Zoonar
BFH, Urteil vom 26.10.2022 – VI R 25/20
Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen.
(Amtlicher Leitsatz)
BB-ONLINE BBL2023-471-2