Zu Beginn der Sitzung finalisierte der Fachausschuss (FA) Finanzberichterstattung (FB) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) die Stellungnahmen an den International Accounting Standards Board (IASB) zu seinem Standardentwurf IASB/ED/2023/1 „International Tax Reform – Pillar Two Model Rules“ (Proposed amendments to IAS 12)sowie an EFRAG zu ihrem Draft Comment Letter zum Exposure Draft (ED). Die Entwürfe der Stellungnahmen wurden durch die DRSC-Arbeitsgruppe „Steuern“ vorbereitet. Der FA stimmt dem Vorschlag des IASB zu, eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Säule-2-Regeln ergeben, einzuführen. Er äußert jedoch erhebliche Zweifel daran, dass die im ED vorgeschlagenen Angabepflichten, die Unternehmen bereits vor dem Inkrafttreten der Säule-2-Regeln befolgen müssen, zu entscheidungsnützlichen Informationen für die Abschlussadressaten führen werden, während ihre Ermittlung einen erheblichen zusätzlichen operativen Aufwand bedeuten würde. Er empfiehlt daher, dass der IASB die im ED vorgeschlagenen Angabevorschriften überdenkt.
Ebenfalls finalisiert wurde die Stellungnahme zum IASB ED/2022/1 Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard.An dem vorgelegten Entwurf der Stellungnahme wurden nur wenige redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Darüber hinaus erhielt der FA FB einen Überblick über die Rückmeldungen, die der IASB im Rahmen seiner gezielten Einbindungsaktivitäten zu seinem Projekt Primary Financial Statementserhalten hat, sowie die Beschlüsse des IASB, ob und inwieweit diese Rückmeldungen in die weiteren Erörterungen des IASB einfließen sollen. Der Fachausschuss begrüßt, dass sich der IASB erneut mit dem Ausweis von Erträgen und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, befassen wird. Darüber hinaus unterstützt der FA FB, dass sich der IASB in seinen weiteren Erörterungen auf wesentliche Rückmeldungen konzentrieren wird, um das Projekt zeitnah abzuschließen. Unterstützt wird auch das Vorhaben des IASB, die Stakeholder nach Abschluss der Erörterungen umfassend über das Gesamtprojekt sowie die Ergebnisse des Projekts zu informieren.
(PM DRSC vom 23.2.2023)