Niedersächsisches FG, Urteil vom 21.12.2022 – 4 K 209/20
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge, weil die Steuerpflichtigen es selbst in der Hand haben, Säumniszuschläge durch eine fristgemäße und vollständige Zahlung zu beeinflussen.
(Leitsatz der Redaktion)
Volltext BB-Online BBL2023-406-7