Die Bundesnetzagentur hat am 14.2.2023 ein Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Wechsel des Stromlieferanten in 24 Stunden eröffnet.
„Zukünftig soll jeder den Stromlieferanten noch einfacher und schneller wechseln können. Der Wechsel soll nicht mehr zehn Tage dauern, sondern innerhalb von 24 Stunden möglich sein“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zukünftig im Rahmen ihrer vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen schneller durch einen neuen Stromlieferanten beliefert werden können. Geplant ist auch, dass der Netzbetreiber regelmäßig über wichtige Parameter der Netzanschlusssituation informieren muss, so dass alle notwendigen Informationen und preisbeeinflussenden Faktoren für einen Wechsel gebündelt vorliegen.
Die konsultierten prozessualen Vorgaben bieten zugleich Vorteile für Stromlieferanten und Stromnetzbetreiber. Durch die weitergehende Standardisierung und Automatisierung des Lieferantenwechselvorgangs können die personellen Ressourcen der Marktteilnehmer entlastet und Effizienzgewinne erzielt werden.
Mit diesem Verfahren setzt die Bundesnetzagentur die gesetzlichen Vorgaben des § 20a Abs. 2 EnWG in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/944 um.
Die Konsultation endet am 20.4.2023. Es ist beabsichtigt, die konsultierten Änderungen an der Marktkommunikation zum Umsetzungstermin 1.4.2025 für verbindlich zu erklären. Dies bietet den Marktteilnehmern ausreichend Zeit, ihre IT an die neuen Vorgaben anzupassen und einen störungsfreien Start der Regelungen sicherzustellen. Die geplanten prozessualen Vorgaben und weitere Informationen zur Konsultation können auf den Seiten der Bundesnetzagentur abgerufen werden.
(PM Bundesnetzagentur vom 14.2.2023)