Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Verbändeschreiben mit Hinweisen zur Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 WpHG und den zugehörigen Regelungen der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) veröffentlicht.
Die Hinweise sollen für ein einheitliches Verständnis der einschlägigen Normen der EU-RatingVO und für eine einheitliche Darstellung der Ergebnisse der Prüfung im WpHG-Prüfbericht sorgen. Soweit möglich, werden die Hinweise beispielhaft erläutert oder es wird auf entsprechende Dokumente verwiesen.
Das Schreiben der BaFin steht unter Schreiben der BaFin vom 1. Februar 2023 an die WPK zur Verfügung. Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Henning.Schultetus@bafin.de.
Als zusätzliche Information zu diesem Thema stellt die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) den Abschlussbericht „Gute Aufsichtspraktiken zur Verringerung des automatischen Rückgriffs auf Ratings“ des Joint Committee of the European Supervisory Authorities zur Verfügung: Abschlussbericht „Gute Aufsichtspraktiken zur Verringerung des automatischen Rückgriffs auf Ratings“ des Joint Committee of the European Supervisory Authorities
(Neu auf WPK.de vom 3.2.2023)