Details bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen aufgrund der Änderungen im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 will die CDU/CSU-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage (20/5428) klären. So soll die Bundesregierung unter anderem die Frage beantworten, wie viele Kilowattstunden (kW) eine 30 kWp-Anlage durchschnittlich produzieren kann und wie hoch die durchschnittlichen Erträge aus einer solchen Anlage sind, die künftig steuerfrei gestellt werden sollen. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob es sich bei der im Einkommensteuergesetz genannten Grenze von 100 kW um eine Freigrenze oder um einen Freibetrag handelt. Gefragt wird auch, ob es sich bei den steuerbefreiten Photovoltaikanlagen um Betriebsvermögen oder Privatvermögen handelt und ob es sich beim Betrieb einer solchen Photovoltaikanlage um sogenannte „Liebhaberei“ handeln kann. Wie die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreiben, ergeben sich aus den Änderungen im Jahressteuergesetz weitreichende Konsequenzen für die Besteuerung von Erträgen aus Photovoltaik-Anlagen.
(Quelle: hib 77/2023 vom 31.1.2023)