FG Düsseldorf, Urteil vom 30.1.2022 – 4 K 879/21 AO
Das Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung kann nicht mit Verweis auf § 15 Abs. 1 DSGVO gewährt werden, da neben den den Steuerpflichtigen betreffenden personenbezogenen Daten auch Angaben Dritter enthalten sein können, wie etwa Dokumente und Aktenvermerke bezüglich einer anonymen Anzeige.
Volltext BB-Online BBL2023-278-1