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BAG: Zustimmungsersetzung – innerbetriebliche Stellenausschreibung

Das BAG hat mit Beschluss vom 11.10.2022 – 1 ABR 16/21 – wie folgt entschieden:

1. Der Arbeitgeber hat eine – vom Betriebsrat verlangte – innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen nach § 93 BetrVG vorzunehmen, bevor er eine Entscheidung über deren Besetzung trifft und den Betriebsrat zu der beabsichtigten personellen Maßnahme um Zustimmung ersucht.

2. Die Ausschreibung kann grundsätzlich nicht während des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nachgeholt werden.

(Leitsätze)