Das Finanzgericht Düsseldorf zieht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 eine positive Bilanz. Vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wurde in angemessener Zeit effektiver Rechtsschutz in Steuersachen gewährt.
„Erfreulich ist insbesondere, dass die Verfahrensdauer trotz teilweise sehr komplexer Fälle und noch nicht vollständig überwundener Corona-Pandemie nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr ist“, erläutert der Pressesprecher des Finanzgerichts Düsseldorf Ben Dörnhaus in der alljährlichen Darstellung die Entwicklung der Geschäftslage des Gerichts. „Diese“ so Dörnhaus weiter „betrug bei Klageverfahren im Durchschnitt 14,7 Monate und war damit nur geringfügig länger als im Vorjahr mit 14,3 Monaten. Im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem es besonders auf zügige Entscheidungen des Gerichts ankommt, konnte sie sogar von 2,3 Monaten im Jahr 2021 auf durchschnittlich 2 Monate im letzten Jahr verringert werden.“
Insgesamt erledigten die Düsseldorfer Finanzrichterinnen und Finanzrichter im Jahr 2022 rund 3 000 Verfahren. In fast der Hälfte der erledigten Verfahren (48,1 %) wurden die angefochtenen Steuer-, Zoll- oder Kindergeldbescheide – zumindest teilweise – zugunsten der Klägerinnen und Kläger geändert. Dabei konnte der weit überwiegende Teil der Klageverfahren einvernehmlich – etwa durch eine tatsächliche Verständigung der Beteiligten – erledigt werden. Eine förmliche Entscheidung durch das Gericht erging lediglich in 23,6 % der Klageverfahren.
Der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf Dr. Klaus J. Wagner sieht das Finanzgericht auch für die Zukunft gerüstet: „Dank des Engagements unserer Beschäftigen aber auch aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung sind wir sehr gut durch die Pandemie gekommen und konnten weiterhin effektiven Rechtsschutz gewährleisten. Im Jahr 2023 gibt es weitere spannende Entwicklungen, so etwa die Einführung des besonderen elektronischen Postfachs für Steuerberater, durch das zukünftig der Schriftverkehr mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern nur noch elektronisch erfolgen soll. Mit Sorge betrachte ich“ – führt Wagner weiter aus –, „dass sich der Trend zu immer neuen, immer komplexeren steuerrechtlichen Regelungen nicht nur fortsetzt, sondern gar noch beschleunigt. Dies führt sowohl auf Seiten der Steuerpflichtigen, aber auch bei der Finanzverwaltung zu mehr Arbeitsaufwand. Aktuelles Paradebeispiel und in aller Munde ist das neue Grundsteuerrecht. Aber auch das Einkommensteuerrecht wird immer unübersichtlicher, zum Teil auch durch nicht immer nachvollziehbare politisch motivierte Lenkungsnormen. Unter all dem Mehraufwand droht der gleichmäßige Vollzug der Steuerrechtsnormen zu leiden.“
Das Finanzgericht Düsseldorf gewährt im Regierungsbezirk Düsseldorf Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Finanzämter und Familienkassen. Außerdem überprüft es Entscheidungen aller Zollämter des gesamten Landes Nordrhein-Westfalen. Zusammen mit den Finanzgerichten in Köln und Münster hat es im Jahr 2022 rund 9 200 Verfahren erledigt.
Im Jahr 2023 stehen wiederum eine Vielzahl bedeutsamer steuer-, zoll- und kindergeldrechtlicher Streitfragen zur Entscheidung an. Weitergehende Informationen werden auf der Homepage und im monatlich erscheinenden Newsletter des Gerichts regelmäßig veröffentlicht.
(Quelle: PM FG Düsseldorf vom 24.1.2023)