Die Europäische Kommission hat den Anwendungsbereich ihres anonymen kartellrechtlichen Whistleblower-Tools ausgeweitet. Bürgerinnen und Bürger können der Kommission nun dabei helfen, fusionsbedingte Verstöße und Fälle von unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen aufzudecken. Damit können Einzelpersonen die Kommission anonym auf alle Arten möglicher Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht hinweisen. Seit seiner Einführung 2017 gehen jährlich etwa 100 Meldungen über das Instrument ein.
Mit dem Instrument soll die Anonymität von Hinweisgebern gewahrt werden, die Grund zu der Annahme haben, dass ihre Meldung zu Vergeltungsmaßnahmen gegen sie in irgendeiner Form führen könnte. Die Kommission verwendet ein speziell entwickeltes verschlüsseltes Nachrichtensystem, das eine Kommunikation in beide Richtungen ermöglicht, so dass der Hinweisgeber Informationen liefern und die Kommission um weitere Erläuterungen bitten kann. Der Dienst wird von einem spezialisierten externen Dienstleister betrieben, der als Vermittler fungiert und nur den Inhalt der empfangenen Nachrichten weiterleitet, ohne Metadaten zu übermitteln, die zur Identifizierung der Person, die die Informationen liefert, verwendet werden könnten.
Bürgerinnen und Bürger melden Verstöße
Das Whistleblower-Tool wurde 2017 eingeführt, um es jeder Person zu ermöglichen, der Kommission anonym Kartelle und andere Kartellverstöße wie Preisabsprachen, Absprachen bei Ausschreibungen und den unfairen Ausschluss von Wettbewerbern zu melden. Auch Bürgerinnen und Bürger können nun ihre Meinung kundtun und der Kommission dabei helfen, fusionsbedingte Verstöße wie das „Gun Jumping“ sowie Fälle von unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen aufzudecken.
Seit seiner Einführung hat das Instrument dazu beigetragen, rechtswidrige Praktiken schneller aufzudecken und den Erfolg der Wettbewerbsuntersuchungen der Kommission zu sichern, wobei jährlich rund 100 Meldungen über das Instrument eingehen. Die Entscheidung, den Anwendungsbereich des Whistleblower-Tools zu erweitern, bietet Synergien in allen Bereichen des EU-Wettbewerbsrechts.
Die Kommission ermutigt Personen, die über solches Insiderwissen verfügen, sich online mit einer anonymen Meldung an die Kommission zu wenden.
(PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 9.1.2023)