Bundesminister Hubertus Heil zu den Arbeitsmarktzahlen im Dezember 2022
Im Dezember 2022 waren rund 2,45 Millionen Menschen arbeitslos. Damit stieg die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat November saisonbedingt um knapp 20.000 Personen. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent. Saisonbereinigt sank die Arbeitslosigkeit leicht um 13.000 Personen.
Die Arbeitslosigkeit lag im Dezember 2022 um 124.000 höher als im Dezember 2021. Dass sich die Arbeitslosigkeit erhöht hat, liegt an der Erfassung ukrainischer Schutzsuchender in den Jobcentern. Ohne sie läge die Arbeitslosigkeit unter dem Vorjahresniveau. Im Dezember waren 185.000 ukrainische Staatsangehörige arbeitslos gemeldet und damit 177.000 mehr als vor Kriegsbeginn.
„ Die positive Nachricht zum neuen Jahr ist: Der Arbeitsmarkt bleibt trotz angespannter wirtschaftlicher Lage auch am Jahresende 2022 stabil. Das verdanken wir dem großen Engagement der deutschen Unternehmen aber auch dem umfassenden Krisenmanagement der Bundesregierung. Besonders erfreulich ist, dass die Erwerbstätigkeit den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 erreicht hat. Trotzdem bleibt die Fachkräftesicherung eine zentrale Aufgabe für das anstehende Jahr. Mit dem Bürgergeld, dem Weiterbildungsgesetz und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz stellen wir die richtigen Weichen, damit Fachkräftemangel nicht zur Wohlstandsbremse wird.“
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
Unternehmen suchen weiter Fachkräfte, auch wenn die Nachfrage saisonbedingt gerade etwas nachgelassen hat. Die Zahl der Menschen in Kurzarbeit hat im Jahresdurchschnitt stark abgenommen, infolge der Energiekrise sind aber in der zweiten Jahreshälfte wieder Anstiege zu verzeichnen. Der Arbeitsmarkt wurde durch Kurzarbeit weiter gestützt. Nach ersten Schätzungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit betrug die jahresdurchschnittliche Kurzarbeiterzahl im Jahr 2022 rund 430.000, nach 1,85 Millionen Personen im Durchschnitt im Jahr 2021 und 2,94 Millionen im Jahr 2020.
(PM vom 3.1.2023)