Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Dr. Ingebjörg Darsow-Faller, Arbeitsgericht Freiburg im Breisgau, mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Frau Dr. Darsow-Faller, geboren 1977 in Northeim, legte die Zweite juristische Staatsprüfung in Wiesbaden ab. Nach einer Tätigkeit als freie Mitarbeiterin in einer Rechtsanwaltskanzlei trat sie im November 2005 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. 2007 wurde sie promoviert. Sie war zunächst beim Arbeitsgericht Karlsruhe eingesetzt. Von Mai 2009 bis Juni 2012 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Zudem war sie von September 2015 bis August 2017 als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tätig.
Im Mai 2018 wurde Frau Dr. Darsow-Faller an das Arbeitsgericht Freiburg im Breisgau versetzt. Von Juli 2019 bis März 2020 war sie zum Zweck der Erprobung an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg abgeordnet.
Das Präsidium hat Frau Dr. Darsow-Faller mit der Geschäftsverteilung 2023 dem Neunten Senat zugeteilt. Der Neunte Senat ist vor allem zuständig für das Urlaubsrecht, den Arbeitnehmerstatus und die Teilzeitbeschäftigung.
Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.
Erfurt, 2. Januar 2023
(PM Nr. 1/23 vom 2.1.2023)