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BVerwG: Bekanntgabefiktion für an Behörde mit Posteingangsdokumentation adressierten Bescheid

Das BVerwG hat mit Urteil vom 21.9.2022 – 8 C 12.21 entschieden:

Bestreitet eine Behörde den Zugang des an sie adressierten, von ihr angefochtenen Bescheides und verfügte sie bei Prozessbeginn noch über eine Dokumentation ihres Posteingangs im fraglichen Zugangszeitraum, darf das Gericht Zweifel am Zugang im Sinne des § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 VwVfG verneinen, wenn die Behörde die Vorlage der Dokumentation unter Berufung auf deren Verlust verweigert, ohne darzutun, dass sie diesen nicht zu vertreten hat.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2023-22-3