In den abschließenden 14 Tagen des Jahres leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keine belastenden Maßnahmen ein
In der Zeit vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember verzichten die nordrhein-westfälischen Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen. Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk hat die entsprechende Anweisung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter gegeben.
„Die Wahrung des Weihnachtsfriedens ist eine geschätzte Tradition in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung“, erklärt Minister Dr. Optendrenk. Der Frieden in der festlichen Zeit des Jahres stärke zudem das gute Verhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung, so der Minister.
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird in diesen letzten 14 Tagen des Jahres 2022 auch keine Prüfungsberichte an die Bürgerinnen und Bürger und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist – zum Beispiel, um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen.
„Die vielen gleichzeitigen Krisen unserer Zeit sind belastend für alle Menschen im Land“, betont Minister Dr. Optendrenk. „Es ist mir daher gerade jetzt besonders wichtig, dass wir an dieser guten Tradition festhalten. Damit alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen eine möglichst ruhige Weihnachtszeit verbringen können.“
Mahnungen werden durchgehend verschickt. Gleiches gilt für Steuerbescheide. So können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
(Finanzverwaltung NRW v. 14.12.2022)