Am 5. Dezember 2022 wurden insgesamt zehn ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Landesarbeitsgerichts Hamm für ihr besonders langjähriges Engagement in der westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit geehrt. Präsident Dr. Holger Schrade überreichte zu diesem Zweck zweimal die Ehrennadeln des Landes Nordrhein-Westfalen in Gold (35 Amtsjahre) und einmal in Silber (30 Amtsjahre). Eine ehrenamtliche Richterin und sechs Richter erhielten für je 25 Amtsjahre die Auszeichnung in Bronze.
Auf eine jeweils 35-jährige Tätigkeit im Ehrenamt blicken Dieter Hülsmann und Heinrich-Wilhelm Schöneberg zurück. Die beiden in der Stadt Hamm wohnhaften und jeweils aus den Kreisen der Arbeitgeber berufenen Richter tragen nun die Ehrennadel in Gold. Nach einer jeweils fünfjährigen Amtsperiode in der ersten Instanz, beim Arbeitsgericht Hamm, wechselten die in der Geschäfts- und Betriebsleitung ihrer Unternehmen tätigen Jubilare im Jahr 1999 zum Landesarbeitsgericht. Dort sind sie seither ununterbrochen in die Rechtsprechung des Hauses eingebunden.
Der aus Kreisen der Arbeitnehmer in das Amt berufene Bernd Neumann (Gelsenkirchen) ist als Gewerkschaftssekretär bei der IG Bauen-Agrar-Umwelt in Gelsenkirchen beschäftigt. Er begann seine ehrenamtliche Tätigkeit am 1. April 1992 zunächst bei dem örtlichen Arbeitsgericht. Mit Wirkung zum 1. März 2018 wechselte er auf die Richterbank der zweiten Instanz. Eine insgesamt 30-jährige Amtszeit, die nun zur Verleihung der Ehrennadel in Silber geführt hat.
Für je 25 Amtsjahre erhielten – teils in Abwesenheit – folgende ehrenamtliche Richterinnen und Richter die Auszeichnung in Bronze: Die kaufmännische Angestellte Sabine Grebhart (Bochum), der Diplom-Ingenieur Andreas Granzow (Steinhagen), der Verwaltungsfachangestellte Ralf Kentrup (Münster) sowie der Metallfacharbeiter und Betriebsratsvorsitzende Alfred Metten (Olsberg), jeweils aus den Kreisen der Arbeitnehmer berufen. Hinzu kommen mit dem selbständigen Diplom-Ingenieur und Sachverständigen Friedhelm Spruch (Bielefeld), dem Dachdeckermeister Manfred Struwe sowie dem Geschäftsführer Klaus Wegener (beide Dortmund) drei aus den Kreisen der Arbeitgeber vorgeschlagene Ehrenamtler.
Am Landesarbeitsgericht Hamm sind derzeit rund 220 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Sie rekrutieren sich auf Vorschlag von Gewerkschaften und Verbänden in etwa jeweils zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. In der Regel haben sie zuvor zumindest eine, häufig aber mehrere fünfjährige Amtsperioden bei einem der 17 im Bezirk errichteten Arbeitsgerichte erster Instanz absolviert. Zusammen mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern, denen jeweils ständig der Vorsitz einer bestimmten Kammer übertragen ist, bilden sie die Richterschaft des Hauses. Die aktuell 19 Kammern des Landesarbeitsgerichts tagen stets in dreiköpfiger Besetzung. Im wöchentlichen Wechsel und dem Grundsatz der Parität folgend sind dabei je zwei ehrenamtliche Richterinnen und Richter eingebunden. Gemeinsam und in der Stimme gleichberechtigt werden sie im laufen-den Jahr 2022 über rund 1500 Rechtsmittelverfahren in Arbeitssachen zu entscheiden haben. Hinzu kommen zahlreiche Beschwerdesachen, deren Bearbeitung den Vorsitzenden der zuständigen Kammern allein obliegt.
(Pressemitteilung vom 5.12.2022)