Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) hat der deutsche Gesetzgeber auch Änderungen am Insolvenzplanverfahren vorgenommen. Das IDW hat mit dem Entwurf einer Neufassung des IDW Standards: Anforderungen an Insolvenzpläne (IDW ES 2 n.F.) diese Änderungen aufgenommen und klarstellende Hinweise ergänzt. IDW ES 2 n.F. konkretisiert insbes. eine Neuregelung zum Obstruktionsverbot: Gemäß § 245 Abs. 2 S.1 Nr. 2 InsO dürfen weder ein Nachranggläubiger noch ein Anteilsinhaber einen durch Leistung in das Vermögen des Schuldners nicht vollständig ausgeglichenen wirtschaftlichen Wert erhalten. IDW ES 2 n.F. stellt klar, dass ein Anteilseigner einen nicht vollständig ausgeglichenen wirtschaftlichen Wert erhält, wenn er nicht mindestens den Wert den unbesicherten Gläubigern über die Plan-Insolvenzquote zur Verfügung stellt, der sich aus einem durch den (vorläufigen) Gläubigerausschuss oder durch die Gläubigerversammlung frei gegebenen M&A-Prozess aus belastbaren Angeboten von Investoren ergibt. Der Entwurf ist auf der Website des IDW unter „IDW Verlautbarungen – Entwürfe“ verfügbar. Stellungnahmen werden bis zum 15.3.2023 erbeten.
(IDW Aktuell vom 13.12.2022)