Gesetz über digitale Märkte (DMA): Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Durchführungsverordnung veröffentlicht und bittet alle interessierten Kreise, bis zum 6.1.2023 ihre Meinung zu dem Vorschlag einzureichen.
Das neue Gesetz über digitale Märkte (DMA), das ab 2.5.2023 gelten wird, ermächtigt die EU-Kommission, Verfahrensregeln für die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte zu erlassen. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Durchführungsverordnung veröffentlicht und bittet alle interessierten Kreise, bis zum 6.1.2023 ihre Meinung zu dem Vorschlag einzureichen.
Der Entwurf der Durchführungsverordnung enthält Einzelheiten zu den Verfahrens-Aspekten im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte, wie das Recht der Parteien auf Anhörung und Akteneinsicht, sowie die Elemente, die in den Anmeldeformularen enthalten sein müssen.
Ziel ist es, wirksame Verfahren zu gewährleisten und Rechtssicherheit in Bezug auf die Verfahrensrechte und -pflichten der betroffenen Unternehmen zu schaffen, einschließlich derjenigen, die als Torwächter („Gatekeeper“) benannt werden sollen.
Das Gesetz über digitale Märkte ist am 1.11.2022 in Kraft getreten und wird ab dem 2.5.2023 gelten. Es befugt die Kommission, Verfahrensregeln in Bezug auf die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte zu erlassen.
(PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 12.12.2022)