Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Entwürfe von zwei IDW-Prüfungsstandards zur Prüfung mit hinreichender bzw. mit begrenzter Sicherheit verabschiedet:
- Inhaltliche Prüfung mit hinreichender Sicherheit der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung (IDW EPS 990 (11.2022)),
- Inhaltliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung (IDW EPS 991 (11.2022))
Sie gelten erstmals für die inhaltliche Prüfung mit hinreichender bzw. begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Entwürfe zählen neben IDW EPS 352 (08.2022), der die inhaltliche Prüfung einer im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung behandelt (vgl. Meldung vom 31.8.2022), zu einer Reihe von drei Prüfungsstandards zur inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289 b ff. HGB. IDW EPS 990 (11.2022)undIDW EPS 991 (11.2022)bauen auf ISAE 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ auf und stellen Besonderheiten bei der freiwilligen inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung dar. Dabei fordert IDW EPS 991 (11.2022) über die Vorgaben des ISAE 3000 (Revised) hinaus für eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit eine Risikoidentifizierung und -beurteilung. Die Reaktionen auf die beurteilten Risiken sind gegenüber der Prüfung mit hinreichender Sicherheit gemäß IDW EPS 990 (11.2022) jedoch beschränkt.
Der Aufbau der jeweiligen Vermerke orientiert sich in Abweichung von der bisherigen Praxis von Vermerken i. S. v. ISAE 3000 (Revised) an IDW PS 400 n.F. (10.2021), da auch im laufenden EER-Projekt des IAASB die Beispielvermerke an die Struktur der Bestätigungsvermerke in den ISA angenähert werden sollen. Analog zu IDW EPS 352 (08.2022) gibt der Wirtschaftsprüfer das Prüfungsurteil sowohl zur Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften als auch mit den von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens in der nichtfinanziellen Berichterstattung dargestellten konkretisierenden Kriterien ab. Die Entwürfe sind auf der IDW-Website unter www.idw.de in der Rubrik „IDW Verlautbarungen >> Entwürfe“ abrufbar. Bis zum 30.4.2023 besteht die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.
(IDW Aktuell vom 8.12.2022)