Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2021 bekannt (Anlage).
Dieses Schreiben einschließlich der Anlage wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
(Quelle: BMF, Schreiben vom 28.11.2022 – IV A 8 – S 1544/19/10001 :008)