Der EuGH hat mit Urteil vom 8.11.2022 – C‑885/19 P und C‑898/19 P – entschieden:
1. Die Rechtssachen C‑885/19 P und C‑898/19 P werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
2. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. September 2019, Luxemburg und Fiat Chrysler Finance Europe/Kommission (T‑755/15 und T‑759/15, EU:T:2019:670), wird aufgehoben.
3. Der Beschluss (EU) 2016/2326 der Kommission vom 21. Oktober 2015 über die staatliche Beihilfe SA.38375 (2014/C ex 2014/NN) Luxemburgs zugunsten von Fiat wird für nichtig erklärt.
4. Das Rechtsmittel in der Rechtssache C‑885/19 P ist in der Hauptsache erledigt.
5. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten in der Rechtssache C‑885/19 P.
6. Die Europäische Kommission trägt die Kosten des Rechtsmittels in der Rechtssache C‑898/19 P.
7. Die Europäische Kommission trägt die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug.
(Tenor)
Volltext BB-Online BBL2022-2646-1