Das BAG hat mit Beschluss vom 1. 6. 2022 – 7 ABR 41/20; ECLI:DE:BAG:2022:010622.B.7ABR41.20.0 – entschieden:
Der Betriebsrat eines Gemeinschaftsbetriebs kann in den Gesamtbetriebsrat eines Trägerunternehmens auch Mitglieder entsenden, die in keinem Arbeitsverhältnis zu diesem Unternehmen stehen.
(Leitsatz)