Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 29.3.2012 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zum Abbau der kalten Progression die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs (Steuerprogressionsbericht) vorzulegen.
(Quelle: PM BMF vom 2.11.2022)