LG Wiesbaden: Cum-Ex Verfahren – Strafsache wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung
In der Strafsache gegen B. und G. (Cum-Ex Verfahren) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (Az. 6 KLs – 1111 Js 27125/12) sind die Angeklagten wie folgt am 1.11.2022 vor dem LG Wiesbaden, 6. Strafkammer, verurteilt worden:
Der Angeklagte B. ist wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagte G. ist wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens sowie ihre jeweiligen notwendigen Auslagen zu tragen.
(Quelle: PM LG Wiesbaden vom 1.11.2022)