Der Europarat plant eine Konvention über künstliche Intelligenz, die EU-Kommission wird für die EU an den Verhandlungen teilnehmen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat sich nun in einer Empfehlung dazu geäußert und insbesondere auf klare und starke Sicherungen hingewiesen.
Der EDSB macht dabei vier zentrale Empfehlungen: So soll der grundsätzliche Fokus der Verhandlungen auf den Rechten der einzelnen bzw. Gruppen von Individuen liegen, welche KI-Systemen unterworfen werden. Zudem soll es einen ausdrücklichen Bezug auf den EU-Datenschutzrahmen geben. Zudem soll es in Übereinstimmung mit dem risikobasierten Ansatz ein Verbot von KI-Systemen mit nicht akzeptablem Risiko geben. Schließlich soll Datenschutz durch einen „Privacy by Design“ bzw. „Privacy by Default“ – Ansatz in jedem Schritt des Lebenszyklus der KI-Systeme vorangetrieben werden.
Die geplante Konvention ist unabhängig vom AI Act der Kommission, soll diesen vielmehr ergänzen. Zu diesem hatte die BRAK bereits in einer Stellungnahme grundrechtliche Bedenken geäußert.
(Newsletter BRAK vom 27.10.2022)