Regelungen zum Glücksspiel (einschließlich Online-Glücksspiele) sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich Angelegenheiten der Länder. Dies stellt die Bundesregierung in der Antwort (20/4155) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3867) fest. Angaben zu Anbietern und Umsätzen in diesem Bereich lägen daher nicht vor. Der Bund sei auch nicht Partei des Glücksspielstaatsvertrages, sodass ihm auch keine Informationen zur Anwendung des Vertrages und der Aufsichtstätigkeit der Länder vorliegen würden. Auf die Frage nach den Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer teilt die Regierung mit, dass diese im zweiten Quartal 2022 661 Millionen Euro betragen hätten. Davon seien 123,4 Millionen Euro aus Online-Glücksspielen gekommen.
(Quelle: hib 603/2020 vom 26.10.2022)