Zu Beginn der Sitzung setzte der Fachausschuss Finanzberichterstattung (FA FB) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) seinen Gedankenaustausch zur bevorstehenden Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland fort. Nachdem in der letzten Sitzung bereits der Zweck der ersten Phase der Evaluation, deren Struktur sowie der Adressatenkreis und die Form der Befragung besprochen wurden, waren diesmal Details der konkreten Durchführung der ersten Phase in Form von Stakeholder-Interviews Gegenstand der Befassungen.
Darüber hinaus beschäftigte sich der FA FB erneut mit dem Ausweis von Einzahlungen aus erhaltenen Zuwendungen/Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung DRS 21 „Kapitalflussrechnung“. Dem FA FB lag ein angepasster Entwurf des DRS 21 vor. Der FA erörterte u. a. den Ausweis von Cash-Pool-Verbindlichkeiten sowie die Darstellung von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises und beschloss jeweils Ergänzungen in DRS 21. Die Diskussion wird fortgesetzt, ehe eine Konsultation zu Änderungen von DRS 21 beginnt.
Ferner wurde der FA FB über die Themen und Entscheidungen der IFRS IC-Sitzung im September 2022 informiert. Zu allen drei endgültigen Agendaentscheidungen hatte der FA keine Anmerkungen.
Erstmals auf der Agenda stand der IASB-Entwurf ED/2022/1 IFRS for SMEs. Der FA FB erhielt einen Überblick über den Inhalt des Standardentwurfs und entschied von einer vollumfänglichen Kommentierung des ED abzusehen. Stattdessen soll der Fokus auf Schnittstellen zu anderen Standardsetzungsaktivitäten, insbesondere in Bezug auf ED/2021/7 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures, liegen. Den vorgeschlagenen Klarstellungen zur Definition von Public Accountability wurde grundsätzlich zugestimmt, jedoch wurden verschiedene Sachverhalte identifiziert, welche in der Stellungnahme thematisiert werden sollen.
(PM DRSC vom 21.10.2022)