IDW: Stellungnahme zur BNetzA-Konsultation zu kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen

Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein unter www.idw.de abrufbares Konsultationsverfahren zu dem Entwurf einer Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen („KANU“) am 13.7.2022 eingeleitet. Die Festlegung soll es Gasnetzbetreibern ermöglichen, dass sie für ab dem Jahr 2023 neu aktivierte Anlagegüter solche kalkulatorischen Nutzungsdauern ansetzen können, die „nicht über das Jahr 2045 hinausreichen und bis zu diesem Jahr eine vollständige kalkulatorische Abschreibung gewährleistet wird“. Hintergrund der Regelung ist die klimapolitische Zielsetzung der Bundesregierung Treibhausgasemissionen bis 2045 zu reduzieren und die Nutzung von Erdgas bis dahin zu beenden. Der Energiefachausschuss (EFA) hat den Festlegungsentwurf erörtert und weist in seinem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben auf die möglichen Auswirkungen der Festlegung auf die handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüsse betroffener Unternehmen hin. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt, dass die BNetzA die Diskussionen zu den Auswirkungen der geplanten Dekarbonisierung auf die Gasnetzbetreiber aufgreift. Dennoch hätte sich der EFA gewünscht, dass nicht nur die kalkulatorischen Nutzungsdauern für Neuinvestitionen betrachtet werden, sondern auch die künftige kalkulatorische Behandlung des bestehenden Anlagevermögens in dem Festlegungsentwurf beleuchtet worden wäre.

(IDW aktuell vom 26.9.2022)