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BAG: Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L) 

Das BAG hat mit Urteil vom 13.7.2022 – 5 AZR 412/21 – wie folgt entschieden:  

Ist eine Stufenfeststellungsklage nicht nur gegenwartsbezogen, sondern auch in die Zukunft gerichtet, hat die gerichtliche Prüfung des Antrags die in ihm enthaltenen Zeitabschnitte zu umfassen. Besteht der monatlich neu entstehende Vergütungsanspruch auf eine höhere Stufenzuordnung für einen im Feststellungsantrag enthaltenen Zeitabschnitt, ist dieser nach § 308 Abs. 1 ZPO als Minus unter Klageabweisung im Übrigen zuzuerkennen (Rn. 36).

(Orientierungssatz)