Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 22.9.2022 den IFRS 16-Änderungsstandard „Lease Liability in a Sale and Leaseback“ veröffentlicht.
Der Änderungsstandards geht zurück auf eine Anfrage an das IFRS IC, bezüglich einer Sale-and-Leaseback-Transaktion, die variable Leasingzahlungen beinhaltet. Zu diesem Sachverhalt wurde im November 2020 der Entwurf eines Änderungsstandards durch den IASB veröffentlicht.
Obwohl dieser Entwurf von vielen nationalen Standardsetzern – so auch dem DRSC – und EFRAG kritisiert wurde, entschied sich der IASB für einen Beibehalt der wesentlichen Änderungen. Demzufolge wird nunmehr u. a. geregelt, dass
(a) die Leaseback-Verbindlichkeit, die aus einer Sale and Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, resultiert eine Leasingverbindlichkeit ist, auf die IFRS 16 anzuwenden ist;
(b) die Erstbewertungsvorschriften in Paragraph 100(a) von IFRS 16 für den Ansatz des Nutzungsrechts am Vermögenswert und des Gewinns oder Verlusts aus dem Sale and Leaseback gelten;
(c) der Verkäufer/Leasingnehmer das Nutzungsrecht am Vermögenswert aus dem Leaseback anschließend unter Anwendung der Paragraphen 29-35 des IFRS 16 bewertet.
Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des IASB.
(www.drsc.de)