Endlich ist es offiziell: Die Neuordnung der Steuerfachangestelltenausbildung wurde am 23.8.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Nun ist der Weg frei für eine zeitgemäße Ausbildung im steuerberatenden Beruf. Die neuen Rechtsgrundlagen treten am 1.8.2023 in Kraft.
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Wer auch morgen noch ausbilden und sich bei den Digital Natives als attraktiver Arbeitgeber positionieren möchte, muss mit der Zeit gehen. Deswegen freuen wir uns sehr, dass die Reform zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte: Die Neuordnung der Steuerfachangestelltenausbildung bedeutet vor allem, dass inhaltlich kommunikative Fähigkeiten und digitale Verfahrensabläufe bei der Ausbildung im Fokus stehen.“ Weiter hebt er positiv hervor: „In Zukunft gilt es in Steuerberaterkanzleien, Prozesse und Schnittstellen verstärkt zu optimieren und neu zu denken. Gut aufgestellt sind alle Steuerberaterinnen und Steuerberater mit qualifizierten Mitarbeitern, die digitale Prozesse schnell verstehen.“
Die BStBK arbeitete gemeinsam mit den Steuerberaterkammern intensiv an der Novellierung der Ausbildungsordnung und passte diese insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung an. Dazu stimmte sie sich zusammen mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV e. V.) mit den Vertretern der Gewerkschaftsseite der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) über die wesentlichen Eckpunkte der Ausbildung ab.