-tb- Die Europäische Union hat eine Verordnung der Kommission zur Übernahme der Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ veröffentlicht. Diese beziehen sich auf die Bilanzierung latenter Steueransprüche und -verbindlichkeiten auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Stilllegungsverpflichtungen und gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Die PM ist unter https://www.efrag.org/News/Public-372/EFRAG-Endorsement-Status-Report—Update abrufbar.
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