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DRSC: Stellungnahme zur EFRAG-Konsultation der ESRS

Am 8.8.2022 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zu den Konsultationsentwürfen der EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Exposure Drafts of European Sustainability Reporting Standards – ED ESRS) veröffentlicht. Die Stellungnahme beinhaltet neben den beiden Online-Fragebögen von EFRAG ein Anschreiben des DRSC, in dem nochmals auf die wesentlichen Kritikpunkte hingewiesen wird. Das DRSC thematisiert in seiner Stellungnahme u. a. folgende Aspekte:

  • Komplexitätsreduzierung: Erforderliche Überprüfung der ED ESRS aufgrund der Vielzahl und Granularität der vorgeschlagenen neuen Berichtspflichten; Komplexitätsreduzierung bspw. durch Identifizierung und Streichung sektorspezifischer Berichtsanforderungen sowie Ablehnung des sog. Rebuttable-Presumption-Mechanismus, wonach zunächst alle Berichtsanforderungen als wesentlich gelten und Unternehmen als unwesentlich identifizierte Berichtsanforderungen zusammen mit einer Begründung für diese Einschätzung angeben müssen;
  • Einklang mit international anerkannten Mindeststandards (Global Baseline): ESRS müssen vereinbar sein mit international anerkannten Mindeststandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in den IFRS SDS;
  • Klarstellung konzeptioneller Grundlagen: Konkretisierung des zugrunde liegenden Prinzips der doppelten Wesentlichkeit insbes. im Hinblick auf das Verständnis der finanziellen Wesentlichkeit (Einklang mit bestehenden Konzepten); Konkretisierung der Berichtsgrenzen, insbes. im Hinblick auf Berichtspflichten bzgl. der Wertschöpfungskette;
  • Befürwortung der integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung: Prüfung der Möglichkeiten der optionalen integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • Erleichterungen bei der Einführung der ESRS (phasing in): zunächst Fokus auf themenübergreifende Berichtsanforderungen und ausgewählte Angaben zu Umwelt, Soziales und Governance (ESRS 1 und 2, ESRS E1, S1 und G1).

Der in der Stellungnahme ebenfalls enthaltene Anhang (zum online-Fragebogen 1) ist erforderlich, da aufgrund der vorgegebenen Begrenzung des Umfangs der Antworten im Online-Fragebogen (5000 Zeichen), eine separate Datei mit der Beantwortung einiger Fragen erstellt wurde.

(www.drsc.de)