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BKartA: Erlaubnis für Einstieg von Burda bei der digitalen Plattform „IhreApotheken.de“ von NOWEDA

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die NOWEDA Apothekengenossenschaft eG, Essen, und dem Burda Verlag GmbH, München, fusionskontrollrechtlich freigegeben. Die als Pharma-Großhändler tätige NOWEDA ist ein Verbund von mehreren tausend Apotheken. Sie betreibt das Portal „IhreApotheken.de“, das elektronische Bestellungen von Arzneimitteln bei Vor-Ort-Apotheken über eine zentrale Plattform ermöglicht. Der Burda-Verlag stellt u.a. Medizininformationen für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung („my life“, netdoctor.de).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben keine Bedenken gegen den Einstieg von Burda bei NOWEDA. Das Vorhaben folgt dem Trend, Gesundheitsinformationen mit einer Apotheken-Bestellplattform zu verknüpfen, um umfassende digitale Gesundheitsplattformen zu entwickeln. Die Plattform „IhreApotheken.de“ von NOWEDA steht mit weiteren Apotheken- und Gesundheitsplattformen in intensivem Wettbewerb, z.B. mit reinen Versandapotheken oder mit „gesund.de“ von Phoenix und Noventi. Nach wie vor sind die Apotheken im NOWEDA-Verbund frei darin zu wählen, welche Plattformen sie nutzen wollen. Es kommt gerade in dieser frühen Marktphase darauf an, die parallele Nutzung und den Wechsel zwischen Plattformen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Apotheken zu ermöglichen.“

(Meldung BKartA vom 10.8.2022)