Das BAG hat mit Urteil vom 25.5.2022 – 10 AZR 37/19 – wie folgt entschieden:
1. Zu den Dämm- und Isolierarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 3 und Abschn. V Nr. 9 VTV zählen ua. auch damit zusammenhängende Blecharbeiten, die zum Zweck des Oberflächenschutzes erfolgen (Rn. 22 ff.).
2. Die revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts setzt eine zulässige Verfahrensrüge voraus (Rn. 28).
3. Ansprüche auf Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer sind hinreichend individualisiert geltend gemacht, wenn die Sozialkasse darlegt, von welchem Arbeitgeber sie für welche Kalendermonate Beiträge in welcher Höhe begehrt (Rn. 37).
(Orientierungssätze)