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BFH: Rechtliches Gehör: wiederholende Schriftsätze; Sachdienlichkeit der Antragstellung

Der BFH hat mit Beschluss vom 28.6.2022 – II B 94/21 – entschieden:

1. NV: Die unterlassene Übermittlung eines wiederholenden Schriftsatzes stellt regelmäßig keine Verletzung rechtlichen Gehörs dar.

2. NV: Ein Antrag ist im Allgemeinen sachdienlich, wenn er dem Gericht ermöglicht, über das sachliche Anliegen des Klägers zu entscheiden.

(Amtliche Leitsätze)

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